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Infos A-Z

Berufsfindung

Der Berufskundeunterricht beginnt bereits im ersten Jahr in der Oberstufe. Während diesen Lektionen befassen sich die SchülerInnen mit der Berufswelt.

Im Laufe der zweiten Klasse der Oberstufe nehmen die Schüler und Schülerinnen an einem Projekt zu dieser Thematik teil. In diesem Schuljahr sollten auch die ersten Berufserkundungen stattfinden. Erst im Laufe des zweiten Semesters richtet sich der Fokus auf das Berufspraktikum.

Berufserkundungen und Berufspraktika finden im Normalfall während den Schulferien oder an freien Halbtagen statt.

In der Sek P findet kein Berufswahlunterricht und kein Projekt Beruf statt, da der Kurs auf eine Maturitätsschule vorbereitet und in der Regel nicht zu einer Berufslehre führt.

Berufserkundung

Die SchülerInnen „erkunden“ einen Beruf. Sie beobachten die Tätigkeiten und machen sich ein Bild über den Beruf. In der Regel dauert dies ½ bis 2 Tage.

Jokertage

Regelung Jokertage

Laut Volksschulgesetz tritt auf August 2012 ein neuer Paragraph im Absenzenwesen in Kraft.

§28 Sagt folgendes aus:

  1. Die Jokertage werden frühzeitig, spätestens jedoch drei Schultage im Voraus mit dem offiziellen Formular angemeldet. Vor den Sommerferien müssen die Jokertage drei Wochen im Voraus angemeldet werden.
  2. Jeder bezogene Jokertag gilt als ganzer Tag, auch wenn an jenem Tag der Unterricht nur während eines Halbtags stattfindet oder das Kind nur einen halben Tag frei nehmen will.
  3. a) Nicht bezogene Jokertage verfallen am Ende des Schuljahres.
    b) Die kommunale Aufsichtsbehörde kann Sperrtage bestimmen, an welchen keine Jokertage bezogen werden können.

Folgende Regelungen dazu gelten an den Schulen im Thal

Betrifft Kindergarten, Primarschule und Oberstufe: 

  1. Die Eltern teilen den Bezug von Jokertagen vorgängig mit. Die Jokertage werden frühzeitig, spätestens jedoch drei Schultage, vor Ferien drei Schulwochen im Voraus bei der Klassenlehrperson mittels dem offiziellen Formular angemeldet.
  2. Das Vor- und Nachholen des verpassten Schulstoffs liegt in der Verantwortung der Schülerinnen und Schüler und deren Eltern. Es gilt das Holprinzip. Ob verpasste Prüfungen nachgeholt werden müssen, entscheiden die Lehrpersonen.
  3. Grundsätzlich gelten als Sperrtage Schulanlässe wie beispielsweise: Sporttage, Exkursionen, Klassenlager, Schulreisen, Theateraufführungen, Schulschluss usw. Am ersten Schultag nach den Sommerferien kann kein Jokertag bezogen werden. Mit der Einführung der Jokertage werden künftig zusätzliche Gesuche um Ferienverlängerungen abgelehnt.
Schülerinnen und Schüler Eintritt

Willkommen an der Kreisschule Thal!

Mit dem nachfolgenden Formular können Sie Ihre Tochter / Ihren Sohn anmelden.
docxOnline_Formular_Zuzug.docx

Schicken Sie das ausgefüllte Formular, mit den Zeugniskopien an die Kreisschule Thal (online oder per Post).

Nach Erhalt der Unterlagen werden wir uns zeitnah bei Ihnen melden.


 

 

 

Sek P

Die Kreisschule Thal führt am Standort Balsthal zwei Sek P - Klassen pro Jahrgang.  

Wichtige Informationen zur Sek P finden Sie hier:  

pdfInformation-zu-der-Sek-P-an-der-KSTh.pdf 

In der Sek P belegen die Schülerinnen und Schüler ein Wahlpflichtfach (Wissenschaft und Technik oder Latein).  

Wichtige Informationen zum Wahlpflichtfach in der Sek P finden Sie hier:  
pdfInformation-zu-Wahlpflichtfächer-Sek-P.pdf

Das Anmeldeformular für das Wahlpflichtfach der Sek P an der KSTh finden Sie hier: