Infos A-Z
Der Berufskundeunterricht beginnt bereits im ersten Jahr in der Oberstufe. Während diesen Lektionen befassen sich die SchülerInnen mit der Berufswelt.
Im Laufe der zweiten Klasse der Oberstufe nehmen die Schüler und Schülerinnen an einem Projekt zu dieser Thematik teil. In diesem Schuljahr sollten auch die ersten Berufserkundungen stattfinden. Erst im Laufe des zweiten Semesters richtet sich der Fokus auf das Berufspraktikum.
Berufserkundungen und Berufspraktika finden im Normalfall während den Schulferien oder an freien Halbtagen statt.
In der Sek P findet kein Berufswahlunterricht und kein Projekt Beruf statt, da der Kurs auf eine Maturitätsschule vorbereitet und in der Regel nicht zu einer Berufslehre führt.
Berufserkundung
Die SchülerInnen „erkunden“ einen Beruf. Sie beobachten die Tätigkeiten und machen sich ein Bild über den Beruf. In der Regel dauert dies ½ bis 2 Tage.
Kontakt | Scherrer Evi |
Adresse | Mätteliweg 3 |
4710 Balsthal | |
Telefon | 062 391 37 38 |
Homepage | www.bibliothek-balsthal.ch |
Öffnungszeiten: | |
Dienstag | 15.00 – 17.00 Uhr |
Mittwoch | 14.00 – 16.00 Uhr |
Donnerstag | 17.00 – 19.00 Uhr |
Freitag | 15.00 – 17.00 Uhr |
Samstag | 10.00 – 12.00 Uhr |
Mit der Schul- und Gemeindebibliothek vor der Haustüre steht unseren Schülerinnen und Schüler ein attraktives Angebot an Medien
(Bücher, Zeitschriften, Hörbücher, DVD) zur Verfügung, welches sie während der obligatorischen Schulzeit kostenlos nützen dürfen.
Die Bibliothekarinnen Scherrer Evi (Leitung), Baschung Adrienne, Heutschi Annelies, Affolter Regula und Jeker Claudia garantieren eine kompetente Beratung. Zum Suchen steht ein PC bereit. Auf Wunsch der Lehrkräfte und nach telefonischer Absprache mit der Bibliotheksleitung sind auch Klassenbesuche ausserhalb der regulären Öffnungszeiten möglich.
Mit der Schul- und Gemeindebibliothek vor der Haustüre steht unseren Schülerinnen und Schüler ein attraktives Angebot an Medien
(Bücher, Zeitschriften, Hörbücher) zur Verfügung, welches sie während der obligatorischen Schulzeit kostenlos nützen dürfen.
Die Bibliothekarinnen Fluri Regina (Leitung), Schaad Gaby und Allemann Cornelia garantieren eine kompetente Beratung. Zum Suchen steht ein PC bereit. Auf Wunsch der Lehrkräfte und nach telefonischer Absprache mit der Bibliotheksleitung sind auch Klassenbesuche ausserhalb der regulären Öffnungszeiten möglich.
Regelung Jokertage
Laut Volksschulgesetz tritt auf August 2012 ein neuer Paragraph im Absenzenwesen in Kraft.
§28 Sagt folgendes aus:
- Die Schülerinnen und Schüler können dem Unterricht während zweier Tage pro Schuljahr ohne Vorliegen von Dispensationsgründen fernbleiben (Jokertage).
- Jeder bezogene Jokertag gilt als ganzer Tag, auch wenn an jenem Tag der Unterricht nur während eines Halbtags stattfindet oder das Kind nur einen halben Tag frei nehmen will.
- a) Nicht bezogene Jokertage verfallen am Ende des Schuljahres.
b) Die kommunale Aufsichtsbehörde kann Sperrtage bestimmen, an welchen keine Jokertage bezogen werden können.
Folgende Regelungen dazu gelten an den Schulen im Thal
Betrifft Kindergarten, Primarschule und Oberstufe:
- Die Eltern teilen den Bezug von Jokertagen vorgängig mit. Die Jokertage werden frühzeitig, spätestens jedoch drei Schultage, vor Ferien drei Schulwochen im Voraus bei der Klassenlehrperson mittels dem offiziellen Formular angemeldet.
- Das Vor- und Nachholen des verpassten Schulstoffs liegt in der Verantwortung der Schülerinnen und Schüler und deren Eltern. Es gilt das Holprinzip. Ob verpasste Prüfungen nachgeholt werden müssen, entscheiden die Lehrpersonen.
- Grundsätzlich gelten als Sperrtage Schulanlässe wie beispielsweise: Sporttage, Exkursionen, Klassenlager, Schulreisen, Theateraufführungen, Schulschluss usw. Am ersten Schultag nach den Sommerferien kann kein Jokertag bezogen werden. Mit der Einführung der Jokertage werden künftig zusätzliche Gesuche um Ferienverlängerungen abgelehnt.
Willkommen an der Kreisschule Thal!
Mit dem nachfolgenden Formular können Sie Ihre Tochter / Ihren Sohn anmelden.
Schicken Sie das ausgefüllte Formular, mit den Zeugniskopien an die Kreisschule Thal (online oder per Post).
Nach Erhalt der Unterlagen werden wir uns zeitnah bei Ihnen melden.
23_01_17_Online_Formular_Zuzug.docx
Michael Wyss
Schulpsychologe
Fachpsychologe für Kinder- und Jugendpsychologie FSP
Amtshausquai 23
Postfach 101
4601 Olten